Ihr Rechtsanspruch auf Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Die Pflege zu Hause bietet Pflegebedürftigen ein Leben in gewohnter Umgebung durch vertraute Personen. Die Pflegeversicherung unterstützt ihre Versicherten mit unterschiedlichen Leistungen, die die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern.
So haben Versicherte unter anderem Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.
Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel werden bis zu einer Höhe von monatlich 42,- Euro (504- Euro im Jahr) von der Pflegeversicherung übernommen (gemäß § 40 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI).
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch XI. § 40 Pflegehilfsmittel
Weitere Informationen zu Pflegeleistungen
Sollten Sie über Ihren gesetzlichen Anspruch hinaus weitere Pflegehilfsmittel benötigen, dann beraten wir Sie gerne und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!
Der Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel kann geltend gemacht werden, wenn der Pflegebedürftige folgende Voraussetzungen erfüllt:

Sie haben Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
Sie haben einen Pflegegrad von 1 bis 5? Dann haben Sie Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel, die Ihren Pflegealltag zu Hause unterstützen und erleichtern.

Sie werden zu Hause gepflegt.
Die Pflege findet in Ihrem vertrauten Zuhause statt? Dann stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die speziell für die häusliche Versorgung gedacht sind.
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