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Ihr Rechtsanspruch auf Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Die Pflege zu Hause bietet Pflegebedürftigen ein Leben in gewohnter Umgebung durch vertraute Personen. Die Pflegeversicherung unterstützt ihre Versicherten mit unterschiedlichen Leistungen, die die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern.

So haben Versicherte unter anderem Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel werden bis zu einer Höhe von monatlich 40,- Euro (480,- Euro im Jahr) von der Pflegeversicherung übernommen (gemäß § 40 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI).

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch XI. § 40 Pflegehilfsmittel

Weitere Informationen zu Pflegeleistungen

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Voraussetzungen

Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn der Pflegebedürftige folgende Voraussetzungen erfüllt:

Pflegegrad

Sie haben Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.

Häusliche Pflege

Sie werden zu Hause gepflegt.

Sollten Sie über Ihren gesetzlichen Anspruch hinaus weitere Pflegehilfsmittel benötigen, dann beraten wir Sie gerne und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!